Die folgende Anleitung erschien zuerst auf unserer Website www.gisbefreit.at
Wann darf ich mich von der GIS abmelden?
Sobald sich in Ihrem Haushalt keine betriebsbereiten Rundfunkempfangsgeräte mehr befinden, dürfen Sie sich offiziell von der GIS-Gebühr abmelden.
Zu den Rundfunkempfangsgeräten zählen unter anderem:
- Fernseher mit Tuner oder Antennenanschlus
- SAT-Reciever
- Kabel-Reciever
- Radio
- Computer mit DVB-T-Modul, TV- oder Radiokarte
Als Alternative der oben genannten Geräte empfehlen wir Ihnen einen Fernseher ohne GIS. Diese Geräte sind nämlich völlig legal von der GIS ausgeschlossen.
GIS Abmeldung – So geht’s Schritt-für-Schritt
Wichtiger Hinweis: Das Formular muss in blauer oder schwarzer Farbe und in Großbuchstaben ausgefüllt werden! Felder sollen mit einem Kreuz markiert werden.
Die folgenden Schritte führen Sie kinderleicht durch die GIS-Abmeldung:
- Laden Sie sich das GIS-Abmeldeformular runter. Das Formular finden Sie entweder auf gisbefreit.at oder auf der offiziellen GIS-Website.
- Auf der ersten Seite des Dokuments finden Sie Informationen. Auf der zweiten Seite ist das eigentliche Formular. Als erstes tragen Sie bitte Ihre Teilnehmernummer und persönlichen Daten ein.
- Nun müssen Sie bei Abschnitt 4 die Option “Fernsehempfangsgeräte” ankreuzen. Sollten Sie sich auch von der Radio-GIS abemlden wollen, so müssen Sie alle beide Optionen ankreuzen!
- Bei Abschnitt 5 kreuzen Sie nun die Option “Entfernung aller Geräte” an.
- Als letzten Schritt müssen Sie noch das Datum und Ihre Unterschrift ergänzen und das Formular ist vollständig.
Wohin muss ich das Abmeldeformular senden?
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können das Formular postalisch an folgende Adresse senden:
Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien, Österreich - Oder Sie schicken das eingesannte Formular an folgende E-Mail Adresse:
[email protected]
Kann ich mich rückwirkend abmelden?
Nein, eine Abmeldung von der GIS-Gebühr ist nicht rückwirkend möglich. Die Gebührenpflicht erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem Ihre Abmeldung bei der GIS einlangt – ausgenommen die Gebührenpflicht endet durch den Tod des Teilnehmers.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Falsche Angaben bei der Abmeldung, sowie jegliche falsche Auskunft gegenüber der GIS gelten als Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe von bis zu 2180 Euro geahndet werden.
Werde ich anschließend von einem GIS-Mitarbeiter kontrolliert?
Die Abmeldung erfolgt grundsätzlich ohne die Kontrolle eines Mitarbeiters. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie von einem GIS-Mitarbeiter kontrolliert werden.